Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21. März 2023 fordert der Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss Hubert Hüppe, die Inklusion für Menschen mit Down-Syndrom in Deutschland zu gewährleisten:
Der Welttag des Down-Syndroms wird am 21. März 2023 zum elften Mal begangen. Er ist von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt und soll die Forderung nach mehr Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom bestärken.
Menschen mit Down-Syndrom müssen gleichberechtigt mit anderen alle Grundfreiheiten und Menschenrechte in vollem Umfang genießen können. Sie müssen in allen Lebensbereichen teilhaben können, ob in Kindertagesstätten, Schulen, der beruflichen Bildung, Arbeit, beim Wohnen oder in der Freizeit. Davon sind wir hierzulande allerdings weit entfernt.
Um uns diesem Ziel näher zu bringen, müssen wir beständig daran arbeiten, bestehende Strukturen aufzubrechen und inklusive Wege zu eröffnen. Gefordert sind Einrichtungs- und Kostenträger, Erziehungs- und Lehrpersonal, Schulleitungen und -träger, Unternehmen und Arbeitnehmervertreter, Kirchen sowie Verantwortliche auf allen staatlichen Ebenen, aber auch jeder von uns.
Es geht auch darum, Bewusstsein für die Situation von Menschen mit Down-Syndrom zu schaffen, ihre individuellen Begabungen zu fördern und sie nicht über Defizite zu definieren. Die Betroffenen haben mit vielen Vorurteilen zu kämpfen. Die Menschen leiden nicht am Down-Syndrom, wie oft formuliert wird. Sie leiden allenfalls an oft immer noch bestehenden Vorbehalten in der Gesellschaft. Diese Befangenheiten aufzulösen wird nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen in die allgemeine Lebenswelt von Kindesbeinen an einbezogen werden. Inklusion kann man nicht lehren, sondern nur erfahren.
Die Vorbehalte gehen teilweise soweit, dass Menschen mit Down-Syndrom das Lebensrecht abgesprochen wird. Die sog. nicht-invasiven molekulargenetischen Pränataltests – ein Verfahren, das aus dem mütterlichen Blut die verschiedene Trisomien und Geschlechtschromosomen feststellen kann, sind im hohen Maße diskriminierend. Sie dienen weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken, sondern einzig und allein der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Dass der Test jetzt sogar von den Krankenkassen finanziert wird, erweckt den Eindruck, dass es Aufgabe unseres Sozialsystems ist, diesen Menschen das Existenzrecht zu nehmen. Der Druck auf schwangere Frauen, dieses Verfahren anzuwenden, wird damit noch verstärkt. Viele Menschen mit Down-Syndrom haben gegen die Pränataltests protestiert. Allerdings wurden Sie bei der Beratung zur Zulassung nicht beteiligt.
Foto: René Golz.