Anlässlich der Berichte über die Erzeugung synthetischer menschlicher Embryonen durch eine britische Arbeitsgruppe erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, für Bioethik zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU:
Derzeit ist noch nicht klar, ob es sich bei den durch eine Form des Klonens erzeugten Strukturen tatsächlich um Embryonen handelt, die definitionsgemäß einen kompletten Organismus aufbauen können.
Die Meldung ruft Erinnerungen an die vor zwanzig Jahren geführten Auseinandersetzungen um das Klonen menschlicher Embryonen wach, wo hohe therapeutische Erwartungen enttäuscht wurden und Publikationen sich als gefälscht erwiesen.
Sollten auf dem heute gemeldeten Weg tatsächlich entwicklungsfähige menschliche Embryonen erzeugt werden können, dann stehen ihnen Menschenwürde und rechtlicher Schutz zu. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 verkündet: „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu“.
Verbrauchende Embryonenforschung ist in Deutschland, anders als in Großbritannien, durch das Embryonenschutzgesetz verboten, ebenso die Erzeugung menschlicher Embryonen durch Klonverfahren.
Es ist verständlich, dass die Meldung von der Erzeugung synthetischer menschlicher Embryonen Sorgen und Vorbehalte auslösen. Es ist jedoch zunächst die wissenschaftliche Publikation der britischen Gruppe und deren Bewertung durch die Fachwelt abzuwarten. Zu oft haben sich spektakuläre Durchbruchsmeldungen später als gegenstandslos erwiesen.
Foto: René Golz.