Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erklärt der Berichterstatter für die Belange von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe:
Der Welttag der Menschen mit Behinderungen hat am 3. Dezember 2022 sein 30. Jubiläum. Er ist von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt und hat zum Ziel, das öffentliche Bewusstsein für und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen zu stärken.
Der Blick auf die Entwicklung von Inklusion in den letzten Jahren ist ernüchternd. Anstatt eine Vorreiterrolle einzunehmen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zügig voranzutreiben, befindet sich Deutschland auf dem Rückzug.
Menschen mit Behinderungen werden von Kindheit an von nichtbehinderten Menschen getrennt. In den Bundesländern werden wieder neue zusätzliche Sonderschulen gebaut, während der inklusive Unterricht personell und finanziell vernachlässigt wird. Trotz aller Lippenbekenntnisse steigt immer noch die Anzahl der Werkstattbeschäftigten. Die (Aus-) Sonderstrukturen haben sich durchgesetzt, die Inklusion ist auf dem Rückmarsch. Noch nie mussten so viele Menschen in Sondereinrichtungen leben, lernen und arbeiten.
Die vor einem Jahr angetretene Bundesregierung hat trotz der Versprechen im Koalitionsvertrag keine spürbaren Anstrengungen zur Verbesserung der Lebenslage und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen unternommen. Wiederum legte sie jüngst einen unzulänglichen Gesetzentwurf zur „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ vor, der dem Anspruch, ein “Inklusionsförderungsgesetz” zu sein, nicht gerecht wird.
Dringend zu hinterfragen ist diesem Gesetzesvorhaben zugrunde liegende und von der Bundesregierung an den Tag gelegte Verständnis von Inklusion, wenn die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) tatsächlich als „ein Teil des inklusiven Arbeitsmarkts in Deutschland“ im Gesetz verankert werden sollen.
Drängende Problembereiche, wie der Abbau von Zugangshemmnissen in den regulären Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen, will die Bundesregierung nicht angehen. Nachholbedarf besteht beispielsweise auch bei der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Gesetzen und Entscheidungen, die sie betreffen. Das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe ist für sie noch längst nicht umgesetzt.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag permanent auf Barrieren stoßen, sei es bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder aufgrund nicht behindertengerechter Gestaltung von Gebäuden, beim Zugang zu Bildung und beruflicher Ausbildung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Kommunikation und in vielen weiteren Lebensbereichen.
Foto: Deutscher Bundestag