Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März weist der Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss Hubert Hüppe auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen mit Behinderungen hin:
Mädchen und Frauen mit Behinderung erleben je nach Gewaltform zwei bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Studien besagen, dass Frauen mit sogenannter „geistiger Behinderung“ noch stärker betroffen sind, weil sie häufig in Einrichtungen wohnen und/oder arbeiten. Häufig bleibt die Gewalt unentdeckt, oftmals wird ihnen nicht geglaubt. Frauen mit Behinderung haben es deutlich schwerer Hilfe zu finden, weil sie die Angebote nicht kennen oder sie nicht barrierefrei sind. Wichtig ist, dass diese Frauen von den Hilfsangeboten wissen und überall ohne Beaufsichtigung anrufen können.
Jeder Träger einer Einrichtung muss verpflichtet werden, dass das Wissen über Hilfe und der Zugang zu den Hilfen gesichert ist. Dabei ist es wichtig, dass alle Opfer sofort Zugang zu gewaltfreien Räumen haben. In Einrichtungen müssen die mutmaßlichen Täter gehen – nicht die Opfer. Für Frauen außerhalb von Einrichtungen muss es auch Notaufnahmen geben.
Es muss ein ausreichendes Angebot an barrierefreien Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern für Frauen mit Behinderungen, die von Gewalt betroffen sind, zur Verfügung stehen. Auch müssen Frauenhäuser Kontakte zu Assistenzkräften haben. Zudem ist wichtig, dass Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) grundsätzlich Unterstützerinnen haben, die nicht beim Träger der Einrichtung beschäftigt sind.
Frauen wie Männer, erst recht jene mit Behinderungen, müssen uneingeschränkt und überall Schutz vor Gewalt oder Ausbeutung genießen. Der Staat hat diesen Schutz mit der vollen Härte der gesetzlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.
Es ist wichtig, dass die Bundesregierung jetzt tatsächlich ihre angekündigte ressortübergreifende Gewaltschutzstrategie zügig umsetzt! Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen jetzt beabsichtigt, den Gewaltschutz in WfbM zu verbessern.
Foto: René Golz