Anlässlich der Wirkungslosigkeit des „Budgets für Ausbildung“, das den Weg für Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ebnen sollte, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe:
Das „Budget für Ausbildung“, das vor zweieinhalb Jahren eingeführt wurde, um Menschen mit Behinderungen außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) im ersten Arbeitsmarkt eine Berufsausbildung zu ermöglichen, hat sich als krachender Misserfolg erwiesen. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist das Budget bundesweit bis heute gerade einmal von 37 Personen in Anspruch genommen worden.
Dieses Förderinstrument sollte Menschen mit Behinderungen den Weg in eine Ausbildung und anschließend eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ebnen und eine Alternative zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bieten.
Die erheblichen Zweifel, die schon bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Budgets an ihrer Umsetzbarkeit bestanden, haben sich jetzt leider bewahrheitet.
Das Grundproblem der jetzigen Form des „Budgets für Ausbildung“ besteht darin, das ein Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt bestehen muss, andererseits der Mensch mit Behinderung aber nur dann das Budget bekommt, wenn er eine Vollausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung absolviert. Das schließt sich aber gegenseitig fast immer aus. Wer in der Lage ist, eine reguläre Ausbildung zu machen, gehört grundsätzlich nicht in eine WfbM.
Wenn das „Budget für Ausbildung“ ein Erfolg werden soll, muss es auch für eine modularisierte Ausbildung je nach Interesse und Fortbildungsbedarf der jeweiligen Person mit Behinderungen möglich sein.
Ein weiteres Problem ist, dass gegenwärtig das Budget erst nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages gewährt wird. Sinnvollerweise müsste aber die Zusage des Budgets am Anfang stehen, um den Arbeitgeber zu einem Ausbildungsvertragsabschluss zu motivieren.
Die beste Lösung wäre, den sog. Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, der bisher nur in der Werkstatt erfolgen kann, ohne Bindung an die Institution budgetfähig zu machen. Alle Erfahrung zeigt, dass jemand, der einmal im Bildungsbereich der Werkstatt aufgenommen wurde, auch anschließend fast immer in der Werkstatt bleibt.
Zusätzlich muss es eine bundesweite Kampagne geben, die das Budget bei Betroffenen, Arbeitgebern und Trägern bekannt macht. Und auch die Kostenträger müssen verpflichtet werden, verstärkt Beratung und Hilfestellung zu leisten.
Schließlich müssen in den Berufsschulen alle Voraussetzungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.
Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen: „Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen.“ Hier wäre die Gelegenheit, endlich anzufangen, ihre Versprechen einzulösen.