Anlässlich der Finanzierungsbescheide des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nimmt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe, wie folgt Stellung:
Bei der Neuvergabe der Mittel für die Unterstützung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hat die Bundesregierung die besonderen Bedürfnisse von Gehörlosen und Taubblinden ignoriert und damit notwendige bewährte Beratungsstrukturen zerstört. Wie sich jetzt herausstellt, haben sehr viele Beratungsstellen, die tauben oder taubblinden Ratsuchenden eine Anlaufstelle bieten, keinen Zuschlag für die Weiterfinanzierung bekommen. Nach bundesweiten Rechercheergebnissen wird es zukünftig mehr als 50 Prozent weniger Berater in den EUTB geben, die in der Lage sind, Gehörlose und Taubblinde niederschwellig zu beraten (Umfrage des Kompetenzzentrums für Gebärdensprache und Gestik (SignGes) der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen). So verlieren mehrere taube und gut qualifizierte Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz.
Die widersprüchliche Vorgehensweise der Bundesregierung, die behauptet, sich ausdrücklich für die Wertschätzung und Anerkennung der Gebärdensprache einzusetzen, um dann anschließend Gehörlose und Taubblinde bei der neuen Vergabe für die EUTB massiv zu benachteiligen, verhöhnt die Betroffenen. Bezeichnend auch, dass die Bundesregierung aufgrund meiner parlamentarischen Anfrage erklärt, dass sie nicht einmal weiß oder wissen will, ob und wie viele der EUTB-Berater Kompetenzen in Lormen-, taktiler oder Deutscher Gebärdensprache verfügen, obwohl der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, bereits auf die prekäre Situation hingewiesen wurde. Wie will denn die Bundesregierung gezielte Beratungsmaßnahmen einleiten, wenn sie die Bedürfnisse der Ratsuchenden nicht abfragt.
Die Teilhabeberatungsangebote mit besonderen Erfahrungen für taube und taubblinde Menschen bieten genau die spezifische Art der Beratung, die die Betroffenen brauchen, und ermöglichen einen niedrigschwelligen Zugang zur Beratung rund um Rehabilitation und Teilhabe. Dieser Zugang darf ihnen nicht verwehrt werden.
Es ist nicht hinnehmbar, dass die aufgebauten Kompetenzen und Netzwerke sowie eine erfolgreiche Arbeit der EUTB mit spezieller Expertise für die Vergabe in der neuen Verordnung anscheinend keine Rolle gespielt haben. Wenn die zu Grunde liegenden Kriterien eine solche Finanzierung verhindern, dann müssen sie dringend neu gefasst werden, damit der Rückbau an aufgebauten Kompetenzen gestoppt wird.
Jetzt lässt sie Ratsuchende im Stich und macht gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unmöglich.
Foto: Rene Golz.