Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes“, Bundestags-Drucksache 20/6935, erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe:
Obwohl in der Fachwelt ein breiter Konsens zum gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf beim Budget für Arbeit besteht, bleibt die Ampel-Regierung untätig. Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzutreiben. Nach und nach sollen Aussonderungseinrichtungen wie Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) abgebaut werden. Um die Herausforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung handhabbar zu machen, wurde 2016 von der damaligen Koalition aus CDU/CSU und SPD im Zuge des Bundesteilhabegesetzes das Budget für Arbeit eingeführt. Mit dem Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderung beispielsweise Arbeitsassistenzen finanzieren, die ihnen Unterstützung und Sicherheit bei ihren beruflichen Aufgaben geben.
Das Instrument konnte sein Potential bisher jedoch nicht entfalten. Durch eine Evaluierung des Bundesteilhabegesetzes wurde ermittelt, dass von den ursprünglich eingeplanten 200 Millionen EUR (2016 – 2020) gerade mal 3 Millionen EUR ausgegeben wurden. Das sind 1,5 Prozent der geplanten Summe.
Die Gründe für die „sehr zögerliche Entwicklung“, wie es in dem Evaluationsbericht auf Seite 15 heißt, sind hinlänglich bekannt. Bürokratische Hürden bei der Antragsstellung, Informationsdefizite bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ein Mangel an passenden Arbeits- und Ausbildungsstellen und rentengesetzliche Anreize für den Verbleib in der Werkstatt erschweren, dass das Budget für Arbeit einen tatsächlichen Beitrag zu einem inklusiven Arbeitsmarkt leisten kann. Trotzdem weigert sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vehement, die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Auf die Frage, welchen Nachbesserungsbedarf sie bei den Budgets für Arbeit und sieht, antwortet die Bundesregierung mit einem nichtssagenden Verweis auf ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Entwicklung alternativer Entlohnungs- und Entgeltmodelle in Behindertenwerkstätten. Der Bericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch in diesem Monat erwartet. Bis dahin möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerne abwarten, „…ob und wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen in Bezug auf das Budget für Arbeit notwendig sein sollten.“, welche dann zusammen mit den Ländern und den Verbänden der Menschen mit Behinderung diskutiert werden sollen.
Immerhin fällt mit dem Erscheinen des Berichts der Vorwand für die Regierung weg, bei den beschriebenen Hürden beim Zugang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung untätig zu bleiben. Die Bundesregierung muss jetzt aktiv werden und das Budget für Arbeit so nachbessern, dass es sein volles Potential entfalten kann.
Noch schlimmer sieht es beim Budget für Ausbildung aus: Nach nunmehr dreieinhalb Jahren gibt und gab es insgesamt keine 100 Budgetverträge. Obwohl immer wieder angemahnt, weigert sich die Bundesregierung, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen. Es entsteht der Eindruck, dass das BMAS gegenüber der Werkstattlobby eingebrochen ist.
Foto: Büro Hüppe.