Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2023 erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe:
Noch immer erfahren Menschen mit Behinderung Diskriminierung in ihrem Alltag. Darauf macht am 5. Mai 2023 unter dem diesjährigen Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“ der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – seit mittlerweile 31 Jahren – aufmerksam.
Trotz der bereits 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland von einer wirklichen Inklusion weiter entfernt als vor 14 Jahren. Menschen mit Behinderung können zum größten Teil weiterhin ihr Leben nicht selbstbestimmt führen. Sie können immer noch nicht gleichberechtigt in der Gesellschaft, in der Politik, beim Wohnen, Arbeiten, im Verein und vielen weiteren Bereichen teilhaben.
Sonderstrukturen müssen dringend durchbrochen werden. Derweil haben junge Menschen mit Behinderung heute zumeist keine Wahl als eine „Förderschule“ zu besuchen, weil es den Regelschulen an inklusiven Rahmenbedingungen fehlt. Oft folgt der Sonderschule gleich der Weg in weitere Sondereinrichtungen wie z.B. die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Wenn Inklusion gelingen soll, müssen gemeinsame Lebenswelten geschaffen werden – nicht irgendwann, sondern sofort.
Die Antworten der Bundesregierung, wie sie die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung konsequent durchsetzen will, sind bisher unzureichend. Die erste Gesetzesinitiative hat mehr als 16 Monate auf sich warten lassen, nachdem bei Amtsantritt große Reformen versprochen wurden. Noch immer hat sie ihr Versprechen nicht eingelöst, unter Beteiligung der Betroffenen bis Ende des Jahres 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erstellen. Die Zusage hatte bei vielen die Hoffnung geweckt, dass sich in diesem Bereich wirklich etwas verbessert. Die Ampel-Koalition scheint zu verkennen, wie notwendig Barrierefreiheit für Patienten, insbesondere aber auch für Patientinnen mit Behinderungen ist.
Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Förderung eines Inklusiven Arbeitsmarkts zeugt von einem wenig beherztem Willen der Ampel, die Sonderstrukturen aufzubrechen. Es bedarf einer umfassenden Entbürokratisierung vorhandener Instrumente wie z.B. der Budgets für Ausbildung und Arbeit, um den Zugang zu erstem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Bundesregierung muss dringend erforderliche Impulse setzen, damit Zugangsbarrieren im Bildungs-, Gesundheitssystem sowie allen anderen Lebensbereichen abgebaut werden. Sie muss den Anlauf für eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Kommunen zur Inklusion starten. Dabei darf auf die Beteiligung von Menschen mit Behinderung nicht verzichtet werden.
Foto: Deutscher Bundestag.