Zum Kurs von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Erarbeitung seines Triage-Gesetzentwurfes erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU- Bundestagsfraktion:
Karl Lauterbachs Kurs bei Triage ist sprunghaft und unprofessionell.
Zur Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Karl Lauterbach am 28. Dezember 2021 auf Twitter noch ausdrücklich begrüßt hatte, hat er einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, der diese Entscheidung nur unwillig umsetzt.
Das unprofessionelle Vorgehen zeigt sich besonders darin, dass Lauterbach nach massivem Protest Betroffener und aus der Ampelkoalition seinen Gesetzentwurf zurückziehen musste und die in seinem eigenen Gesetzentwurf vorgeschlagene Ex-Post-Triage nachträglich für „ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten“ erklärt hat.
Zwar war Lauterbachs Triage-Entwurf mit „Formulierungshilfe“ für die Ampelkoalition überschrieben – demnach sollten ihn also die Koalitionsfraktionen als ihren eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Doch die Kritik aus der Ampelkoalition an Lauterbachs Entwurf zeigt, dass Lauterbach die Fachpolitiker seiner eigenen Koalitionsfraktionen, denen er offiziell zuarbeitet, nicht in die Entwicklung des Gesetzentwurfs einbezogen hatte.
Das aktuelle Fiasko für Karl Lauterbach muss dieser zu einem Neustart nutzen und unter transparenter Einbeziehung der potentiell Betroffenen, von Fachleuten, des Parlaments sowie der Öffentlichkeit eine Umsetzung des Karlsruher Urteils erarbeiten, die die Grundrechte potentiell von Triage betroffener Menschen mit Behinderung tatsächlich wirksam schützt.
Ein neuer Triage-Entwurf hat weitere Mängel von Lauterbachs erstem Entwurf zu korrigieren:
Nicht nur pandemiebedingte Triagen in Krankenhaus-Intensivstationen, sondern alle denkbaren Triage-Situationen (z.B. Flugzeugabsturz, Naturkatastrophe, Krieg, Terroranschlag) mit Diskriminierungspotential für Menschen mit Behinderungen müssen gesetzgeberisch aufgegriffen werden.
Der Staat muss wissen, ob Triagen stattfinden, und er muss diese überwachen. Daher muss es eine Meldepflicht (z.B. an das Gesundheitsamt) und die behördliche Kontrolle durchgeführter Triagen geben.
Verstöße etwa gegen Mehraugenprinzip, Facharzterfordernis und Dokumentationspflicht müssen mit Sanktionen belegt werden.
Für die Verfahrensanweisungen der Krankenhäuser muss es allgemein verbindliche Vorgaben geben, deren Einhaltung von der Krankenhausaufsicht überwacht werden müssen.