Anlässlich des nationalen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erinnerte der CDU-Gesundheitspolitiker und frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe an die „Aktion T4“, die in der Tiergartenstraße 4 ihren Anfang nahm. Hier wurde das NS-Vernichtungsprogramm an behinderten und psychisch erkrankten Menschen geplant und organisiert.
„Die ermordeten kranken und behinderten Menschen waren die ersten Opfer des Nationalsozialismus. Sie wurden als Opfergruppe oft vergessen. Europaweit fielen etwa 300.000 Kinder, Frauen und Männer der „Aktion T4“ zum Opfer. Wenn sich eines in das kollektive Bewusstsein der Deutschen nach den nationalsozialistischen Gräueltaten eingegraben hat, dann das „Nie wieder“. Nie wieder darf eine Ideologie Raum greifen, die Menschen nach lebenswert und lebensunwert unterscheidet und nach ihrer vermeintlichen Nützlichkeit aussortiert“, so Hüppe.
Den Anfang nahmen die Massenmorde und Zwangssterilisationen in Kliniken und Geburtsstationen. Seit dem 18. August 1939 waren Ärzte und Hebammen aufgerufen, Neugeborene, Kleinkinder und später auch ältere Kinder mit Behinderung den zuständigen Gesundheitsämtern zu melden. Die nach der Nazi-Ideologie lebensunwerten Kinder wurden in Anstalten verbracht, um dort dem Hungertod überlassen oder vergiftet zu werden. Im Oktober 1939 wurde das Tötungsprogramm auf Erwachsene erweitert.
Hüppe: „Die Selektion und Ermordung behinderter und kranker Menschen im Rahmen der „Aktion T4“ ist Warnung und Mahnung auch nach über 82 Jahren. Eine wirklich humane Gesellschaft muss sich durch Hilfe zum Leben, Zuwendung, Solidarität mit Schwachen und Kranken sowie eine intakte Immunabwehr gegen jedes „lebensunwert“-Gedankengut auszeichnen.
In der öffentlichen Euthanasie-Propaganda, wie etwa dem 1941 präsentierten Film „Ich klage an“, wurde an das Mitgefühl mit unheilbar leidenden Menschen, die um Erlösung bitten, appelliert. In der Praxis wurden vor allem Menschen mit Behinderungen, die leben wollten, selektiert und getötet, weil sie als Last für den Staat angesehen wurden.
Erschreckend ist die Beteiligung von Ärzten und Pflegepersonal an der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, die damit ihr Berufs-Ethos verraten haben. Die Mahnung des Arztes Christoph Wilhelm Hufeland (1836) gilt vor diesem Hintergrund unverändert: „Der Arzt soll und darf nichts anderes tun als Leben erhalten, ob es Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht. Dies geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht mit sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird zum gefährlichsten Mensch im Staate.“
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legten der Beauftragte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Wilfried Oellers und Hubert Hüppe einen Kranz im Gedenken an die Opfer der NS-„Euthanasie“-Verbrechen an der Gedenkstätte in der Berliner Tiergartenstraße 4 nieder.